§ 1 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer wird während der Vertragslaufzeit Dienstleistungen für das im Angebot genannte Unternehmen durchführen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der im Angebot enthaltenen Leistungsbeschreibung.
§ 2 Vergütung und Fälligkeit
Die Parteien vereinbaren für die vertragsgegenständlichen Leistungen eine einmalige Onboarding Gebühr und eine monatliche Pauschalvergütung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Pauschalvergütung wird zu Beginn der Zusammenarbeit bzw. zu Beginn eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Die Pauschalvergütung ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
Die jeweilige Höhe ergeht aus dem Angebot.
§ 3 Mitwirkungsleistungen des Kunden
3.1 Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der Leistungen durch denAuftragnehmer ist die Mitwirkung des Kunden.
Der Kunde hat dem Auftragnehmer im erforderlichen Umfang Zugang zu seinen internen Informationen und Abläufen zu gewähren.
3.2 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung durch denAuftragnehmer nicht binnen angemessener Frist nach, ist der Auftragnehmer für diesen Zeitraum von seinen Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.
§ 4 Rechtliche Vorgaben
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgt dies im Einklang mit den geltendenBestimmungen des Datenschutzrechts. Die Einzelheiten richten sich nach der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung.
§ 5 Haftung
5.1 Für Mängel ihrer Leistungen haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB). Schadens-und Aufwendungsersatzansprüche der Parteien (im Folgenden "Schadensersatzansprüche"), gleich aus welchem Rechtsgrund, sind wechselseitig ausgeschlossen.
5.2 Die vorstehende Haftungsbeschränkung des Absatzes 1 gilt nicht:
(a) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit,
(b) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(c) bei schuldhaften Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung der Parteien wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
5.3 Soweit die Haftung der Parteien ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien.
5.4 Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden!
§ 6 Geheimhaltung, Betriebsgeheimnisse
6.1 Die Vertragspartner behandeln alle Informationen und Unterlagen, die ihnen von dem oder der über den Vertragspartner zugehen oder bekannt werden strikt vertraulich, zumindest mit derselben Sorgfalt wie eigene Informationen gleicher Art. Gegenstände werden so verwahrt und gesichert, dass Kenntnisnahme und Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen sind. Diese Pflichten gelten insbesondere für Software und Daten. Sie bleiben auch nach Vertragsbeendigung auf Dauer in Kraft.
6.2 Informationen und Unterlagen dürfen nur für Zwecke der Durchführung des Vertrages eingesetzt werden. Sie dürfen nur an solche Mitarbeiter, Subunternehmen und Sonderfachleute weitergegeben werden, die sie zur Durchführung des Vertrages kennen müssen. Mitarbeiter, Subunternehmen und Sonderfachleute sind auf Antrag des Vertragspartners schriftlich unmittelbar zugunsten des Vertragspartners zur Geheimhaltung nach diesen Regeln zu verpflichten. Der jeweilige Vertragspartner kann eine Kopie der Verpflichtungserklärung verlangen.
6.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen und Unterlagen, die offenkundig sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß des Vertragspartners beruht, oder die der empfangende Vertragspartner von Dritten erhalten hat, die befugt sind, sie der Allgemeinheit zu offenbaren. Wer sich auf diese Ausnahmen beruht, trägt die Beweispflicht.
6.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden nach der Abnahme und auch ohne dessen Zustimmung als Referenzkunden zu benennen und zu diesem Zweck auch das Logo und die Firma des Kunden zu verwenden. Der Kunde darf die Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund verweigern.
§ 7 Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung
7.1 Der Vertrag ist für die im jeweiligen Angebot vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
7.2 Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.3 Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.
7.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
7.5 Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 8 Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit derTextform i.s.d. § 126b BGB (bspw. E-Mail oder Telefax). Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Textformklausel selbst. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
8.2 Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen ohne das Einverständnis der jeweils anderen Partei nicht an Dritte abgetreten oder in sonstiger Weise übertragen werden.
8.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen nach diesem Vertrag ganz oder teilweise durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.
8.4Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
8.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
8.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.